Viele medizinische Maßnahmen, die ich anbiete, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, jedoch nicht alles. Dazu zählen zahlreiche sonografische Spezialuntersuchungen (der Lunge, der Weichteile, der Haut, Wundsonografie, Gelenksonografie etc) sowie zeitaufwändige und spezielle Beratungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (Patientenverfügung, Reisemedizin, genetische Tests, Abstammungsgutachten, Gutachten/Atteste usw.). Auch Laboruntersuchungen und Spezialdiagnostik auf eigenen Wunsch (Schlafapnoe-Screening, vegetative Stress-Aanalyse und Leistungsdiagnostik) zählen hierzu, ferner einige chirurgische Eingriffe, wie z.B. die Entfernung einer harmlosen Hauterscheinung.

Wenn Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Rechnung nach der derzeit gültigen ärztlichen Gebührenordnung. Diese können sie evtl. bei Ihrer gesetzlichen Kasse im Rahmen der sog. “Kostenerstattung” (Sie zahlen die Rechnung und ihre gesetzliche Kasse erstattet diese teilweise oder vollständig) und ansonsten bei einer evtl. vorhandenen privaten Zusatzversicherungen einreichen. Es empfielt sich in diesem Fall, vor der Behandlung mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten. Vor allem wenn es um eine klassisch homöopathische Behandlung in schwereren Fällen geht, kann Ihre gesetzliche Kasse auch kulant sein, selbst wenn sie an den homöopathischen Selektivverträgen nicht teil nimmt. Erkundigen Sie sich in jedem Fall! Bitte halten Sie einen vereinbarten Termin speziell für eine intensivere Beratung oder eine homöopathische Erstanamnese immer pünktlich ein – ich reserviere diese Zeit ausschließlich für Sie. Falls Sie dennoch verhindert sind, bitte ich spätestens 24h vor dem Termin um eine Absage – andernfalls bin ich gezwungen, Ihnen die Zeit (Rechtsgrundlage §§ 304 und 615 BGB) anteilig in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der derzeit gültigen amtlichen Gebührenordnungfür Ärzte (GOÄ). Für die Behandlung wird die Ziffer 30 bzw. 31 (homöopathische Komplementärbehandlung, Erstanamnese: 52,46 Euro bzw. Folgeanamnese: 26,23 Euro – Satz 1,0 bis 3,49 je nach Aufwand), aber auch Ziffer 1 (ärztliche Beratung,<10Min) oder Ziffer 3 (ärztliche Beratung, >10Min), ebenfalls mit Steigerungssatz je nach Aufwand – in Rechnung gestellt.

Terminvereinbarung: telefonisch unter 08803-3058 (wenn wir bereits auf 2 Leitungen telefonieren, geht ein Sprachprogramm namens Aaron ans Telefon und ermöglicht einfache “Bestelldialoge” – Sie werden dann zurückgerufen. Auf vielfachen Patient.Innen Wunsch auch möglich per Mail unter praxis@dr-nowitzky.de (bitte verschlüsseln!) oder online.

(Folge-)Rezepte: unbedingt per Telefon/Email vorbestellen und ab 1.1.2024 wegen der Einführung des E-Rezeptes jeweils gleich vor Bestellung des ersten Rezeptes die Versichertenkarte einlesen lassen!! Können dann im darauf folgenden Sprechstundenblock abgeholt werden!