Meint genau das, wonach es klingt – die medizinische Grundversorgung aller Altersstufen inklusive der Vermittlung zur jeweils weiterbehandelnden Spezialversorgung bei komplexeren Krankheiten liegt von der Geburt bis zum Sterbebett in der Hand eines erfahrenen, gut ausgebildeten und bestens vernetzten „Grundversorgers“ – früher schlicht „Hausarzt“ genannt. Dieser verfügt heutzutage über eine ebenso lange Facharztausbildung wie die Spezialisten, allerdings ist er der „Spezialist für den Überblick“ – er arbeitet im besten Sinne ganzheitlich, indem er die Lebenswelt seiner Patientinnen und Patienten im über lange Jahre kennt – sowohl im klassisch gesundheitlichen als auch im sozialen Zusammenhang. Um sich für diese vielfältige Tätigkeit zu qualifizieren, setzt jeder Arzt in seiner Ausbildung eigene Schwerpunkte und muss eine Vielzahl an Weiter- und Fortbildungen absolvieren. Jedoch kann in der immer komplexer werdenden „modernen Medizin“ nur diese Art „Spezialist“ abschließend die Arbeit der „Organspezialisten“ koordinieren, bewerten und zusammen mit dem Patienten fundierte Entscheidungen bezüglich seiner ganz individuellen Situation treffen. Die heutige deutsche Fachgesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) hat dieses Konzept aufgrund langjähriger weltweiter Erfahrung (WONCA, WHO) und sehr positiver Daten aus weltweiten Versorgungstudien entwickelt und professionalisiert.
Sämtliche Laboruntersuchungen , Schnelltestlabor für diverse Notfallparameter, Ruhe-EKG mit Vektorkardiografie, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG mit vegetativer Diagnostik, ABI/Pulswellenmessung (zur Früherkennung des Schlaganfall/Herzinfarktrisikos), Ruhe-Blutdruckmessung, Langzeitblutdruckmessung , Lungenfunktion (Spirometrie/-grafie), nichtinvasive Messung der Sauerstoffsättigung, Monitorüberwachung bei akuten Herzrhythmusstörungen, Sonografie des Brustkorbes/Bauchraumes /der Weichteile incl. ggfls. der Blutgefäßuntersuchung mit Doppler- oder Duplexverfahren, sowie der Schilddrüse und der Halsschlagadern bzw. der Bein/Armschlagadern und -Venen.
Notfallbehandlungen aller Art, sämtliche gesetzliche Impfungen mit entsprechender, auf die persönliche Situation zugeschnittener Beratung (Reiseimpfberatung siehe unter Selberzahlerleistungen), Kinder-/Jugendvorsorge-Untersuchungen U2 bis J2, Beratung bei kindl. Verhaltensauffälligkeiten , Check-up35+ und 50+ (je nach individuellem Risiko auch früher) , Krebsvorsorgeberatung ab 45/55. LJ, Hautkrebsscreening , Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, psychosomatische Grundversorgung/Krisengespräch , Hausbesuche sowohl bei akut Erkrankten als auch bei langfristig pflegebedürftigen Patienten im häuslichen Umfeld/im Altenheim/der Kurzzeitpflege, Einleitung von Reha-Maßnahmen, Langzeitbetreuung von chronisch mehrfach-erkrankten Patienten aller Altersstufen , pallitivmedizinische Betreuung/Hausbesuche, hausärztliche Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld.
Auch als Kassenleistung (ohne Zusatzkosten für gesetzlich versicherte Patienten der jeweiligen Kassen ) für gesetzlich Versicherte im Rahmen der Selektivverträge („Homöopathische Hausarztverträge„) der jeweils beigetretenen Krankenkassen: Eine Auflistung der aktuell eingeschriebenen Kassen finden Sie unter www.dzvhae.de – oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Sie können auch unverbindlich einen persönlichen Beratungstermin im Rahmen der täglichen Sprechstundenzeiten vereinbaren.
Viele medizinische Maßnahmen, die ich anbiete, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, jedoch nicht alles. Dazu zählen zahlreiche sonografische Spezialuntersuchungen (der Lunge, der Weichteile, der Haut, Wundsonografie, Gelenksonografie etc) sowie zeitaufwändige und spezielle Beratungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (Patientenverfügung, Reisemedizin, genetische Tests, Abstammungsgutachten, Gutachten/Atteste usw.). Auch Laboruntersuchungen und Spezialdiagnostik auf eigenen Wunsch (Schlafapnoe-Screening, vegetative Stress-Aanalyse und Leistungsdiagnostik) zählen hierzu, ferner einige chirurgische Eingriffe, wie z.B. die Entfernung einer harmlosen Hauterscheinung.
Wenn Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Rechnung nach der derzeit gültigen ärztlichen Gebührenordnung. Diese können sie evtl. bei Ihrer gesetzlichen Kasse im Rahmen der sog. “Kostenerstattung” (Sie zahlen die Rechnung und ihre gesetzliche Kasse erstattet diese teilweise oder vollständig) und ansonsten bei einer evtl. vorhandenen privaten Zusatzversicherungen einreichen. Es empfielt sich in diesem Fall, vor der Behandlung mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten. Vor allem wenn es um eine klassisch homöopathische Behandlung in schwereren Fällen geht, kann Ihre gesetzliche Kasse auch kulant sein, selbst wenn sie an den homöopathischen Selektivverträgen nicht teil nimmt. Erkundigen Sie sich in jedem Fall! Bitte halten Sie einen vereinbarten Termin speziell für eine intensivere Beratung oder eine homöopathische Erstanamnese immer pünktlich ein – ich reserviere diese Zeit ausschließlich für Sie. Falls Sie dennoch verhindert sind, bitte ich spätestens 24h vor dem Termin um eine Absage – andernfalls bin ich gezwungen, Ihnen die Zeit (Rechtsgrundlage §§ 304 und 615 BGB) anteilig in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der derzeit gültigen amtlichen Gebührenordnungfür Ärzte (GOÄ). Für die Behandlung wird die Ziffer 30 bzw. 31 (homöopathische Komplementärbehandlung, Erstanamnese: 52,46 Euro bzw. Folgeanamnese: 26,23 Euro – Satz 1,0 bis 3,49 je nach Aufwand), aber auch Ziffer 1 (ärztliche Beratung,<10Min) oder Ziffer 3 (ärztliche Beratung, >10Min), ebenfalls mit Steigerungssatz je nach Aufwand – in Rechnung gestellt.